Familienzusammenführung in Luxemburg
Ehegatte · Kinder · Verwandte
Die Familienzusammenführung erlaubt es einem rechtmäßig in Luxemburg lebenden Drittstaatsangehörigen, enge Familienangehörige nachzuholen. immigrate.lu koordiniert Ihren Antrag von den Voraussetzungen bis zu den Aufenthaltstiteln.
Wer nachgeholt werden kann
- Ehegatte oder eingetragener Partner (unter Bedingungen).
- Minderjährige Kinder.
- Unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie, unter Bedingungen.
Hauptvoraussetzungen
- Stabile, ausreichende Einkünfte.
- Angemessener Wohnraum.
- Krankenversicherung für alle Angehörigen.
- Inhaber der Blauen Karte EU profitieren von einem beschleunigten Weg.
Familie nach Luxemburg holen
Eine klare Ersteinschätzung Ihres Weges, unverbindlich.
immigrate.lu ist ein Beratungshaus für Einwanderung, herausgegeben von Financial Services Luxembourg SARL-S. Vorbehaltene Rechtshandlungen werden von Maître Cora Maglo, avocate à la Cour (CERNO Law Firm), Anwaltskammer Luxemburg, erbracht.