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Investorenvisum Luxemburg: Leitfaden zum Aufenthalt durch Investition

Investoren und Unternehmer · Drittstaatsangehörige

Luxemburg bietet einen Aufenthaltsweg für Drittstaatsangehörige, die eine bedeutende, qualifizierende Investition in die Wirtschaft tätigen. Dieser Leitfaden erläutert die anerkannten Investitionskategorien, Richtbeträge, Bedingungen, den Ablauf und realistische Erwartungen, damit Sie entscheiden können, ob der Investorenweg zu Ihren Zielen passt, und ihn korrekt strukturieren.

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Was der Investoren-Aufenthaltsweg ist

Der Investoren-Aufenthaltstitel erlaubt einem Drittstaatsangehörigen, auf Grundlage einer qualifizierenden Investition zugunsten der nationalen Wirtschaft einen luxemburgischen Aufenthaltstitel zu erhalten. Es ist ein Aufenthaltsweg, kein Pass gegen Bezahlung: Er gewährt das Aufenthaltsrecht mit einem Weg zu längerfristigem Status, sofern Investitions- und Aufenthaltsbedingungen gewahrt bleiben.

Anerkannte Investitionskategorien

Das luxemburgische Recht erkennt mehrere qualifizierende Wege an, im Wesentlichen:

  • Investition in ein bestehendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das dessen Tätigkeit und den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen stützt.
  • Investition in ein neues Unternehmen, das Sie in Luxemburg gründen, mit Geschäftsplan und Arbeitsplatzschaffung.
  • Investition in eine bestehende Verwaltungs- und Investitionsstruktur, die die gesetzlichen Schwellen erfüllt.
  • Einlage bei einem Finanzinstitut mit Sitz in Luxemburg, unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen.

Jede Kategorie hat einen eigenen Mindestbetrag, Substanzanforderungen und Bedingungen. Die Beträge sind erheblich, und die Mittel müssen rechtmäßig und nachvollziehbar sein. Wir bestätigen die genauen aktuellen Schwellen für Ihre gewählte Kategorie vor jeder Verpflichtung, denn ein veralteter Wert ist eine häufige Ablehnungsursache.

Kernbedingungen

  • Die Investition ist echt, wird aufrechterhalten und kommt der luxemburgischen Wirtschaft zugute.
  • Die Mittel sind rechtmäßigen Ursprungs, vollständig dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, einschließlich eines einwandfreien Strafregisters.
  • Substanzanforderungen sind erfüllt, soweit die Kategorie ein Unternehmen oder eine Struktur betrifft.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Strukturierung und Eignung. Wir bestimmen die zu Ihren Zielen passende Kategorie, bestätigen die aktuelle Schwelle und kartieren Substanz und Unterlagen.
  2. Mittelherkunftsakte. Nachweis des rechtmäßigen Ursprungs nach luxemburgischen Standards, der entscheidende Teil jeder Investorenakte.
  3. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Einwanderungsdirektion mit der vollständigen Investitions- und Personenakte eingereicht.
  4. Einreisevisum und Ankunft. Visum Typ D, soweit erforderlich, dann Anmeldung bei der Gemeinde.
  5. Aufenthaltstitel und Aufrechterhaltung. Ausstellung des Titels, dann laufende Wahrung der Investitions- und Aufenthaltsbedingungen für die Verlängerung.

Realistische Erwartungen

Der Investorenweg ist unterlagenintensiv, und die Prüfung der Mittelherkunft ist streng. Die Fristen hängen von der Kategorie, der Komplexität Ihrer Struktur und der Qualität der Herkunftsnachweise ab. Es ist ein Weg für echte Investoren, die bereit sind, einen realen wirtschaftlichen Beitrag aufrechtzuerhalten, keine Abkürzung. Wir sind offen zur Eignung, bevor Arbeiten beginnen.

Familie und langfristige Perspektive

Der Investorenweg kann die Familienzusammenführung unter den geltenden Bedingungen unterstützen, und die Aufenthaltszeit zählt für längerfristigen Status und mittelfristig einen möglichen Weg zur Einbürgerung, sofern alle Bedingungen einschließlich des Aufenthalts erfüllt sind.

Häufige Fehler

  • Verlass auf veraltete Schwellenwerte statt auf die aktuellen gesetzlichen Beträge.
  • Eine unvollständige oder schwache Mittelherkunftsakte.
  • Unterschätzung der Substanzanforderungen bei unternehmensbasierten Kategorien.
  • Den Weg als Staatsbürgerschaft durch Investition zu verstehen, was er nicht ist.

Wie immigrate.lu Ihre Investorenakte koordiniert

immigrate.lu ist ein Beratungshaus für Einwanderung. Wir strukturieren den Weg, erstellen die Mittelherkunfts- und Investitionsakte, stimmen sie gegebenenfalls mit der Gesellschaftsgründung ab, steuern die Schnittstelle zu den Behörden und verfolgen das Verfahren, während die vorbehaltenen Rechtshandlungen von unserer Partneranwältin erbracht werden.

Den Investorenweg einschätzen

Eine offene Ersteinschätzung zu Eignung und Struktur, unverbindlich.

Termin vereinbaren Gesellschaftsgründung

immigrate.lu ist ein Beratungshaus für Einwanderung, herausgegeben von Financial Services Luxembourg SARL-S. Vorbehaltene Rechtshandlungen werden von Maître Cora Maglo, avocate à la Cour (CERNO Law Firm), Anwaltskammer Luxemburg, erbracht.

FAQ

Wie erhalte ich einen Aufenthalt in Luxemburg durch Investition?+

Einen Aufenthalt in Luxemburg durch Investition erhalten Sie, indem Sie eine qualifizierende Investition in die Wirtschaft tätigen, unter den gesetzlichen Bedingungen; die Investorenroute gewährt einen Aufenthaltstitel, und wir prüfen die Eignung und koordinieren die Akte.

Welche Investitionsarten sind für die Investorenroute anerkannt?+

Für die Investorenroute anerkannte Investitionsarten sind die Investition in ein bestehendes oder neues Unternehmen mit wirtschaftlicher Substanz und Arbeitsplätzen oder in eine zugelassene Struktur, unter den gesetzlichen Bedingungen. Sie lässt sich mit einer Gesellschaftsgründung verbinden.

Gibt es ein garantiertes Investorenvisum in Luxemburg?+

Nein, es gibt kein garantiertes Investorenvisum in Luxemburg. immigrate.lu erbringt keine Anlageberatung und garantiert nicht die Erteilung eines Aufenthaltstitels; die Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden.

Welche Unterlagen sind für die Investorenroute nötig?+

Die für die Investorenroute nötigen Unterlagen sind ein Nachweis der Mittel und ihrer rechtmäßigen Herkunft, Strukturierungsunterlagen sowie die üblichen Personenstands- und Identitätsdokumente, nach luxemburgischen Anforderungen vorbereitet.

Kann ich meine Familie über die Investorenroute mitbringen?+

Ja, Sie können Ihre Familie über die Investorenroute mitbringen, über die Familienzusammenführung für Ihren Haushalt, vorbehaltlich der Bedingungen zu Einkommen und Wohnraum.

Muss ich für die Investorenroute eine Gesellschaft gründen?+

Sie müssen für die Investorenroute nicht zwingend eine Gesellschaft gründen, doch viele Investorenprojekte nutzen ein luxemburgisches Vehikel (SOPARFI, SCSp, SARL-S). Wir koordinieren die Gesellschaftsgründung, wo dies relevant ist.