Beratung und Recht
Anwalt für Einwanderung in Luxemburg: wann Sie ihn brauchen und wie wir arbeiten
Manche Situationen im Einwanderungsrecht verlangen nach einem Anwalt: eine Ablehnung, ein Widerspruch, ein heikler Fall. immigrate.lu ist keine Anwaltskanzlei, sondern ein Beratungshaus, das Sie koordiniert und für vorbehaltene Rechtshandlungen mit einer Partneranwältin zusammenarbeitet.
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Wann Sie einen Einwanderungsanwalt brauchen
Nicht jedes Verfahren braucht einen Anwalt für Einwanderung. Viele Anträge lassen sich mit einer sauberen Vorbereitung und guter Koordination ohne anwaltliches Mandat erledigen. Es gibt jedoch Situationen, in denen anwaltliche Vertretung notwendig oder ratsam ist: nach einer Ablehnung Ihres Antrags, bei einem Widerspruch oder einer Klage, in komplexen oder sensiblen Fällen, bei früheren Verstößen oder wenn ein Verfahren vor Gericht ansteht. In solchen Konstellationen geht es um vorbehaltene Rechtshandlungen, die in Luxemburg ausschließlich einem zugelassenen Anwalt vorbehalten sind.
Wir sind keine Anwaltskanzlei: das Beratungs- und Anwaltsmodell
Ein Punkt ist uns wichtig und wir sagen ihn klar: immigrate.lu ist keine Anwaltskanzlei. Wir sind ein Beratungshaus für Einwanderung. Das bedeutet, dass wir Ihre Einwanderung koordinieren, Ihre Akte vorbereiten, Sie durch jeden Schritt führen und mit den zuständigen Stellen kommunizieren. Sobald jedoch eine vorbehaltene Rechtshandlung ansteht, also etwa eine gerichtliche Vertretung oder rechtliche Beratung im engeren Sinne, übernimmt diese unsere Partneranwältin. So erhalten Sie aus einer Hand sowohl die praktische Koordination als auch die rechtliche Absicherung, ohne dass wir Grenzen überschreiten, die dem Anwaltsberuf vorbehalten sind.
Unsere Partnerkanzlei
Für vorbehaltene Rechtshandlungen und Streitsachen arbeitet immigrate.lu mit Maître Cora Maglo zusammen, avocate à la Cour bei der Kanzlei CERNO. Sie ist seit 2009 auf der Liste I der Anwaltskammer Luxemburg eingetragen und damit zur vollen Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen. Diese Zusammenarbeit gibt Ihnen die Gewissheit, dass rechtlich heikle Schritte von einer in Luxemburg zugelassenen Anwältin verantwortet werden, während wir als Beratungshaus den organisatorischen Rahmen und die Vorbereitung übernehmen.
Welche Bereiche abgedeckt sind
Das Modell aus Beratungshaus und Partneranwältin deckt das gesamte Spektrum der Einwanderung nach Luxemburg ab. Dazu gehören unter anderem:
- die EU Blue Card für hochqualifizierte Fachkräfte;
- die Arbeitserlaubnis in ihren verschiedenen Formen;
- der Familiennachzug für Ehepartner und Kinder;
- die Einbürgerung und der Erwerb der Staatsangehörigkeit;
- das Investorenvisum und unternehmensbezogene Wege.
So läuft die Begleitung ab
Am Anfang steht immer eine Einschätzung Ihrer Situation. Wir prüfen, ob Ihr Anliegen ein anwaltliches Mandat erfordert oder ob die reine Koordination ausreicht. Ist anwaltliche Vertretung nötig, binden wir unsere Partneranwältin gezielt ein, bereiten die Akte vor und sorgen dafür, dass alle Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner und müssen sich nicht selbst zwischen verschiedenen Stellen koordinieren. Mehr zu unserem Vorgehen finden Sie auf der Seite zu unserer Methode.
Transparente Honorare
Für einen Anwalt für Einwanderung ist Klarheit bei den Kosten entscheidend. Wir trennen sauber zwischen den Leistungen des Beratungshauses und den anwaltlichen Honoraren der Partneranwältin. Vor jedem Schritt wissen Sie, welche Leistung welche Kosten verursacht, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Garantierte Ergebnisse oder feste Bearbeitungsfristen können wir nicht versprechen, denn diese hängen von den Behörden und vom Einzelfall ab. Was wir versprechen, ist Transparenz über Ablauf und Honorare.
Warum dieses Modell
Warum trennen wir Beratung und Anwaltsleistung statt alles unter einem Dach zu bündeln? Weil es Ihnen das Beste aus beiden Welten bringt. Sie erhalten die Praxisnähe und Geschwindigkeit eines spezialisierten Beratungshauses und zugleich die volle rechtliche Absicherung durch eine in Luxemburg zugelassene Anwältin, sobald es darauf ankommt. Dieses Modell schützt Sie, hält die Verantwortlichkeiten klar getrennt und stellt sicher, dass vorbehaltene Rechtshandlungen immer dort liegen, wo sie hingehören: bei einer Anwältin.
Brauchen Sie einen Einwanderungsanwalt in Luxemburg?
In einem ersten Gespräch klären wir, ob Ihr Fall ein anwaltliches Mandat erfordert und wie wir Sie am besten unterstützen.
immigrate.lu ist ein Beratungshaus für Einwanderung, herausgegeben von Financial Services Luxembourg SARL-S. Vorbehaltene Rechtshandlungen werden von Maître Cora Maglo, avocate à la Cour (CERNO Law Firm), Anwaltskammer Luxemburg, erbracht.
FAQ
Ist immigrate.lu eine Anwaltskanzlei?+
immigrate.lu ist keine Anwaltskanzlei, sondern ein Beratungshaus für Einwanderung. Wir koordinieren Ihre Einwanderung und bereiten Ihre Akte vor. Vorbehaltene Rechtshandlungen übernimmt unsere Partneranwältin Maître Cora Maglo, avocate à la Cour bei CERNO.
Wann brauche ich einen Anwalt für Einwanderung in Luxemburg?+
Einen Anwalt für Einwanderung in Luxemburg brauchen Sie vor allem nach einer Ablehnung, bei einem Widerspruch oder einer Klage sowie in komplexen oder sensiblen Fällen. Solche vorbehaltenen Rechtshandlungen sind in Luxemburg ausschließlich zugelassenen Anwälten vorbehalten.
Wer ist die Partneranwältin von immigrate.lu?+
Die Partneranwältin von immigrate.lu ist Maître Cora Maglo, avocate à la Cour bei der Kanzlei CERNO. Sie ist seit 2009 auf der Liste I der Anwaltskammer Luxemburg eingetragen und übernimmt vorbehaltene Rechtshandlungen und Streitsachen.
Welche Bereiche deckt das Modell aus Beratungshaus und Anwältin ab?+
Das Modell aus Beratungshaus und Anwältin deckt das gesamte Spektrum der Einwanderung ab, darunter die EU Blue Card, die Arbeitserlaubnis, den Familiennachzug, die Einbürgerung und das Investorenvisum, jeweils mit klarer Trennung zwischen Koordination und Rechtshandlung.
Wie sind die Honorare bei immigrate.lu geregelt?+
Die Honorare bei immigrate.lu sind transparent geregelt: Wir trennen klar zwischen den Leistungen des Beratungshauses und den anwaltlichen Honoraren der Partneranwältin. Vor jedem Schritt wissen Sie, welche Kosten entstehen. Garantierte Fristen oder Ergebnisse versprechen wir nicht.
Warum trennt immigrate.lu Beratung und Anwaltsleistung?+
immigrate.lu trennt Beratung und Anwaltsleistung, um Ihnen die Praxisnähe eines spezialisierten Beratungshauses und zugleich die volle rechtliche Absicherung einer zugelassenen Anwältin zu bieten. So bleiben Verantwortlichkeiten klar getrennt und vorbehaltene Rechtshandlungen liegen immer bei einer Anwältin.